Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für diese Schadensersatzansprüche  sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährung.

III. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Hotelzimmer oder gleichwertige Alternativen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Lieferungen und Leistungen vereinbarter bzw. vom Hotel üblicherweise verlangter Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, die vom Kunden veranlasst wurden.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein; es wird die jeweils geltende Umsatzsteuer geschuldet sowie eine ggf. anfallende City-Tax oder sonstige gesetzliche Abgaben und Steuern.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Inanspruchnahme der Leistung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel üblicherweise berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zahlbar. Sollten Rechnungsbeträge länger als 30 Tage offen sein, hat das Hotel das Recht, 3% des Betrages pro Monat zuzüglich Mahnspesen bzw. die höchste gesetzlich erlaubte Summe an Verzugszinsen zu verrechnen. Alle Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Schuldner.
  6. Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden zwei Monate vor Inanspruchnahme der Leistung 50 % des vereinbarten Preises und bei Kunden, die lediglich über einen Sitz im Ausland verfügen, 75 % des vereinbarten Preises  als  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
  7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Der Buchungspreis ist vor der Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten. Jedenfalls ist das Hotel bei begonnener Inanspruchnahme der Leistung jederzeit berechtigt, Zwischenrechnungen zu erstellen, die der Kunde unmittelbar zu begleichen hat.
  9. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden

 

  1. Der Kunde ist vor Beginn des Aufenthalts jederzeit zur Stornierung des mit ihm geschlossenen Vertrages berechtigt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Kunden zum Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn ihm das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, bleibt unberührt.

    Storniert der Kunde den Vertrag, ist dieser verpflichtet, die folgenden Stornopauschale zu zahlen:
    • Bis zum 28. Tag vor Beginn des Aufenthalts: kostenfrei
    • Ab dem 27. bis zum 21. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 25 % des vereinbarten Preises
    • Ab dem 20. bis zum 14. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 50 % des vereinbarten Preises
    • Ab dem 13. bis zum7. Tag vor Beginn des Aufenthalts: 75 % des vereinbarten Preises
    • Ab dem 6. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 85 % des vereinbarten Preises


Die Stornopauschalen werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Wird im Einzelfall vereinbart, dass ein Recht zur Stornierung innerhalb einer vereinbarten Frist auszuüben ist, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt vollwirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt.

 

Falls und soweit der Kunde nicht stornierte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel die Erlöse aus anderweitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

 

V. Rücktritt des Hotels

 

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei stornieren kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zur Stornierung nicht verzichtet.
  2. Wird eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach erfolglosem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Das Recht des Hotels in einem solchen Fall Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Für die Berechnung des Schadensersatzanspruches gilt Ziff.IV.1. entsprechend.
  3. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wobei sich die Parteien darüber einig sind, dass insbesondere in folgenden Fällen ein wichtiger Grund gegeben ist:
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretene Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • wenn Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;
    • wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen einen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • wenn ein Verstoß gegen Ziffer I.2 vorliegt;
    • wenn der Zweck oder der Anlass der Buchung gesetzeswidrig ist.

 

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

 

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Die Hotels verfügen über Nichtraucherzimmer. Notwendiger Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nichtraucherzimmern wird dem Gast pauschal mit 120€ in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Reinigung entstanden ist.
  5. Dem Gast ist es untersagt, hoteleigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschließlich Handtücher und Haartrockner beim Verlassen des Hotels mitzunehmen. Verstösse führen zu einer Diebstahlsanzeige und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten schonend zu behandeln. Das Hotel ist im Falle übermäßiger Abnutzung, Beschädigung bzw. Verschmutzung der Räume berechtigt, diese ohne weiteres durch Unternehmen seiner Wahl auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Weiter verpflichtet der Kunde sich, die Kosten sämtlicher Reparaturarbeiten bzw. Ersatzbeschaffung, Bearbeitungsgebühren sowie Betriebsausfallskosten zu tragen, welche infolge der Schäden erforderlich werden.

 

VII. Haftung des Hotels

 

  1. Die Haftung des Hotels ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Der Kunde ist selbst verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beheben um einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, die wertvolle Gegenstände im Zentralhotelsafe aufzubewahren.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz/Fahrradstellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge/Fahrräder und deren Inhalten haftet das Hotel unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer nicht.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit gröter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.
  5. Eine Haftung des Hotels bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Kreditkartendaten und elektronischen Daten ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen und Ergänzungen der Auftragsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingung müssen schriftlich erfolgen. Das gilt insbesondere für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen des Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht.