Öffnungszeiten unseres Hauses


Check-In: 15:00 - 22:00 Uhr 


Check-Out: 07:00 - 11:00 Uhr 


Rezeption: 07:00  - 23:00 Uhr 


Frühstück: 07:00 - 10:00 Uhr 


Bar: 17:00 Uhr - 22:00 Uhr


Fahrstuhl: Während der Rezeptions-Öffnungszeiten steht Ihnen ein Fahrstuhl zur Verfügung. 



Wichtige Informationen
Parkplatz: ist begrenzt vor der Unterkunft vorhanden und wird mit einer Gebühr pro Fahrzeug und Nacht in Rechnung gestellt, eine Reservierung der Parkplätze ist zu keinem Zeitpunkt möglich.

WiFi: die Nutzung steht Ihnen während Ihres Aufenthaltes kostenfrei zur Verfügung. 

 

 

Ihre Anreise vor 15:00 Uhr: Garantiert ist es nur mit einer Buchung mit einer Nacht im voraus möglich, das Zimmer steht Ihnen ab 07:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Kostenfreie Frühanreisen sind nicht garantiert und nur nach einer Anfrage möglich, da es eine Sache der Verfügbarkeit ist. 

 

 

Ihre Anreise nach 23:00 Uhr: Ist leider nicht möglich, unseren Gästen steht außerhalb der Öffnungszeiten ein eigener Nachteingang der nur mit dem eigenen Zimmerschlüssel benutzt werden kann zur Verfügung. 
 

 

Gästebeitrag (diese Information versteht sich ohne Gewähr auf die aktuell gültige Satzung): Der Gästebeitrag wird von allen Personen, die im Erhebungsgebiet eine Unterkunft mieten, ohne dort eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen geboten wird.

Vom Gästebeitrag sind befreit (eine Gästekarte wird nicht ausgegeben):

  1. Personen, die im Erhebungsgebiet eine Person ausschließlich aus familiären oder vergleichbaren Gründen besuchen. Die besuchte Person muss mit ihrem Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet gemeldet sein oder sich dort zur Berufsausübung aufhalten. Die Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft muss ohne Entgelt oder Kostenerstattung erfolgen.

  2. Personen, die sich zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,

  3. Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

  4. Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten. Zur Berufsausübung zählt auch die ehrenamtliche Betreuung durch Jugendleiter-Card (Juleica) Inhaber.